VORBEMERKUNGEN

ALGARVE INDIVIDUELL tritt als Vermittler von Ferienhäusern, -wohnungen und Mietwagen auf und schuldet die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistungen. ALGARVE INDIVIDUELL veranstaltet selbst keine Reisen im Sinne der §§ 651a ff. BGB oder erbringt die sonstigen vermittelten Leistungen. Beim Zustandekommen einer Buchung entsteht der die Leistung betreffende Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungserbringer. Die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen regeln gleichzeitig das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Eigentümer/Vermieter, mit dem der Vertrag durch die Vermittlung und Vertretung von ALGARVE INDIVIDUELL zustande kommt. Der Eigentümer bzw. Vermieter der Ferienwohnung bzw. –häuser (nachfolgend: Objekt) werden nachfolgend als Vermieter bezeichnet.

Portugal ist ausgesprochen „südeuropäisch“ geprägt, was sich in der Kultur des Landes sowie der Lebensart der Menschen zeigt. Dabei unterscheiden sich die portugiesische Kultur, Lebensart sowie Infrastruktur (auch Organisation) von der in Deutschland teilweise erheblich. Portugal – insbesondere die Algarve – gehört aufgrund seiner landschaftlichen Reize, seiner mediterranen Flora und Fauna sowie seines herrlichen Klimas zu den beliebtesten Urlaubszielen in der Europäischen Union.

§ 1 Abschluss des Vertrages

(1) Der Kunde kann telefonisch, schriftlich, per Telefax oder über die Homepage von ALGARVE INDIVIDUELL unverbindlich das Interesse hinsichtlich der Anmietung eines der Objekte gegen- über ALGARVE INDIVIDUELL als Vertreter des jeweiligen Vermieters äußern.

(2) Namens und im Auftrag des Vermieters bietet ALGARVE INDIVIDUELL dem Kunden, in Vertretung des Vermieters, den Abschluss eines Mietvertrages über das Objekt, nach Maßgabe aller Hinweise und Erläuterungen auf der Homepage, bzw. der Objektbeschreibung und eventueller ergänzender Hinweise und Vereinbarungen unter Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen, durch Übersendung eines Mietvertrages, an.

(3) Der Vertrag kommt verbindlich zustande, wenn der Kunde den unterzeichneten Mietvertrag ohne Änderungen innerhalb von 7 Tagen unterzeichnet an ALGARVE INDIVIDUELL, als Vertreter des Vermieters, zurücksendet wobei es für die Rechtzeitigkeit auf den Eingang bei ALGARVE INDIVIDUELL ankommt. ALGARVE INDIVIDUELL ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, namens des Vermieters verspätet eingehende Erklärungen über die Vertragsannahme anzunehmen.

§ 2 Inhalt und Umfang der Leistungspflicht von ALGARVE INDIVIDUELL; Mitnahme von Haustieren

(1) ALGARVE INDIVIDUELL ALGARVE hat damit zum einen die Rolle als Vermittler zwischen Kunden und Vermieter und gleichzeitig die Rolle des Generalbevollmächtigten des Vermieters zum Abschluss von Mietverträgen. ALGARVE INDIVIDUELL hat damit zum einen die Rolle als Vermittler zwischen Kunden und Vermieter und gleichzeitig die Rolle des Generalbevollmächtigten des Vermieters zum Abschluss von Mietverträgen.

(2) Von der Leistungspflicht von ALGARVE INDIVIDUELL nicht umfasst, ausgenommen soweit diesbezüglich seitens ALGARVE INDIVIDUELL Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten bestehen und schuldhaft verletzt wurden, sind alle Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung des Objekts, Strand- , Nachbarschafts- und Ortsverhältnisse des Ferienorts. ALGARVE INDIVIDUELL schuldet vor allem nicht die Überprüfung und Bewertung der auf ihrer Homepage angebotenen Objekte. Die jeweiligen Angaben zu den Objekten nebst Bildern stammen von den Vermietern.

(3) Die Mitnahme von Haustieren bedarf grundsätzlich einer besonderen Vereinbarung mit dem Vermieter vertreten durch ALGARVE INDIVIDUELL. Der Kunde hat Art, Rasse und Größe bereits bei der Buchung vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Unrichtige oder unvollständige Angaben berechtigen ALGARVE INDIVIDUELL namens und im Auftrag des Vermieters zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages und zur Verweigerung der Überlassung des Ferienobjekts, es sei denn, die Unrichtigkeit oder Abweichung ist objektiv nicht geeignet, eine Beeinträchtigung des Objekts, der Einrichtung, des Aufenthalts oder berechtigter Interessen anderer Gäste, bzw. des Eigentümers/Vermieters zu begründen.

§ 3 Preise, Nebenkosten, Kaution

(1) Im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften (Preisangaben Verordnung) und der diesbezüglichen Rechtsprechung folgend, sind feste Kosten, die vom Kunden auf jeden Fall gezahlt werden müssen, in den Preis eingeschlossen. Variable Kosten, die von der Zahl der reisenden Personen, von der Zusammensetzung der Reisegruppe oder vom Verbrauch abhängen (z.B. Kurtaxe, Strom, Gas, Heizung, Kaminholz, Wasser, Wäsche), werden, je nach Inanspruchnahme am Ort des Ferienobjekts, entweder an den Vermieter, bzw. Beauftragten oder Schlüsselhalter oder an ALGARVE INDIVIDUELL nach dem Belegungsende und entsprechender Abrechnung gezahlt. Falls im Text Nebenkosten aufgeführt sind, werden diese in der genannten Höhe auch für Kinder und Kleinstkinder berechnet. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise unter bei den einzelnen Ausschreibungen zu den Ferienobjekten.

(2) Der Vermieter, Beauftragte oder Schlüsselhalter ist berechtigt, bei Schlüsselübergabe eine Kaution in einer in der Objektbeschreibung, der Buchungsbestätigung oder den Mietvertrag bezeichneten Höhe zu verlangen. Die Kaution sichert die Ansprüche des Vermieters hinsichtlich der Bezahlung von vor Ort zu entrichtenden Kosten und hinsichtlich eventueller Schadensersatzansprüche gegen den Kunden. Soweit nichts anderes angegeben oder ausdrücklich vereinbart ist, ist die Kaution in bar und in Euro bzw. in Landeswährung zu hinterlegen. Die Kaution wird direkt nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts zurückerstattet. In einzelnen Fällen kommt es vor, dass die Kaution erst nach Abreise der Kunden per Überweisung oder Postanweisung zurückerstattet wird. Durch die Rückzahlung werden eventuelle Schadenersatzansprüche des Vermieters nicht berührt. Die Kautionsvereinbarung begründet ausschließlich ein vertragliches Verhältnis zum Eigentümer/Vermieter/Schlüsselhalter. Ein entsprechendes Vertragsverhältnis mit ALGARVE INDIVIDUELL und damit insbesondere eine Verpflichtung zu Abrechnung und Auszahlung der Kaution gegenüber ALGARVE INDIVIDUELL wird demnach nur dann begründet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich dies aus der direkt Beschreibung oder dem Mietvertrag ergibt.

§ 4 Bezahlung

(1) ALGARVE INDIVIDUELL ist hinsichtlich aller Zahlungen, auch bezüglich der Rücktrittskosten und sonstigen Zahlungen an den Vermieter, Inkassobevollmächtige des Vermieters. Mit der Zahlung an ALGARVE INDIVIDUELL wird der Kunden von seiner entsprechenden Leistungspflicht frei.

(2) Unmittelbar nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung zur Zahlung fällig. Deren Höhe ergibt sich aus dem Vertragsexemplar. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Zahlung inner- halb von 7 Tage an ALGARVE INDIVIDUELL zu bezahlen, wobei es auf die Gutschrift inner- halb dieser Frist ankommt. Die Restzahlung sowie die Kaution werden 8 Wochen vor Belegungs- beginn zur Zahlung fällig.

(2) Soweit ALGARVE INDIVIDUELL als Vertreter des Vermieters bereit und in der Lage ist, dass Vertragsobjekt entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügung zu stellen und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne voll- ständige Bezahlung des Gesamtpreises für das Ferienobjekt kein Anspruch auf Bezug des Ferienobjekts und/oder Aushändigung der Reiseunterlagen.

(3) Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist ALGARVE INDIVIDUELL namens des Vermieters berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß § 6 Abs. 2 zu belasten.

§ 5 Leistungsänderungen

(1) Änderungen wesentlicher Leistungen, insbesondere Eigenschaften und Ausstattungen des Ferienobjekts gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Vermieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Aufenthalt im Objekt und dessen Nutzung nicht beeinträchtigen.

(2) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

(3) ALGARVE INDIVIDUELL als Vertreter des Vermieters ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

(4) Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung, einer wesentlichen Eigenschaft oder Ausstattung des Ferienobjekts ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Überlassung eines mindestens gleichwertigen Ferienobjekts zu verlangen, wenn ALGARVE INDIVIDUELL in der Lage ist, eine solches Ferienobjekt ohne Mehrpreis für den Kunden zu vermitteln. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von ALGARVE INDIVIDUELL als Vertreter des jeweiligen Vermieters über die Änderung dieser gegenüber geltend zu machen.

§ 6 Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten

(1) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von dem durch ALGARVE INDIVIDUELL vermittelten Mietvertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Vermieter vertreten durch ALGARVE INDIVIDUELL unter der Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

(2) Tritt der Kunde vor Belegungsbeginn zurück oder tritt er den Aufenthalt im Ferienobjekt nicht an, kann der Vermieter durch ALGARVE INDIVIDUELL als Inkassobevollmächtigte folgende pauschale Rücktrittskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendung und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen des Ferienobjekts berücksichtigt sind. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

  • Bei einem Rücktritt bis 180 Tage vor Belegungsbeginn kostenfreie Stornierung.
  • Bei einem Rücktritt bis 112 Tage vor Belegungsbeginn 30% des Gesamtpreises
  • Bei einem Rücktritt bis 56 Tage vor Belegungsbeginn 50% des Gesamtpreises.
  • Bei einem Rücktritt bis 28 Tage vor Belegungsbeginn 75% des Gesamtpreises.
  • Zwischen 28 Tagen und Mietbeginn 100% des Gesamtpreises.

Wir empfehlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen!

(3) Es bleibt dem Kunden ausdrücklich vorbehalten, dem Vermieter vertreten durch ALGARVE INDIVIDUELL gegenüber nachzuweisen, dass dem Vermieter tatsächlich kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist, als die jeweils geltend gemachte pauschale Entschädigung. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Kunde nur zur Bezahlung des geringeren Betrages verpflichtet.

(4) Dem Vermieter bleibt es vorbehalten vertreten durch ALGARVE INDIVIDUELL, an Stelle der pauschalen Entschädigung den konkreten Ausfall geltend zu machen, welcher in diesem Fall dem Kunden gegenüber zu beziffern und zu belegen ist.

(5) In jedem Fall eines Rücktritts ist der Kunde berechtigt, nach Maßgabe des Mietvertrages, gegen- über dem Vermieter vertreten durch ALGARVE INDIVIDUELL eine Ersatzperson zu benennen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag eintritt. Der Vermieter kann selbst oder durch ALGARVE INDIVIDUELL als Vertreter dem Eintritt der Ersatzperson in den Vertrag widersprechen, wenn dieser oder seine mitreisenden Personen den vertraglichen Vereinbarungen nicht entsprechen oder sonstige vertragswesentliche Umstände bei der Ersatzperson oder ihren Mitreisenden nicht gegeben sind.

(6) Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Abdeckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird ausdrücklich empfohlen. Diese können über ALGARVE INDIVIDUELL vermittelt werden.

(7) Ein vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch auf die Durchführung von Änderungen nach Vertragsabschluss hinsichtlich des Reisetermins, der Belegungsdauer oder sonstiger Vertragsumstände (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird sie auf Wunsch des Kun- den tatsächlich vorgenommen, so kann ALGARVE INDIVIDUELL namens des Vermieters bis 90 Tage vor Belegungsbeginn ein Umbuchungsentgelt von 25 € pro Umbuchung verlangen. Um- buchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, falls möglich nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

§ 7 An- und Abreisezeiten, Anreiseverhinderungen

(1) ALGARVE INDIVIDUELL teilt als Vertreter des Vermieters die früheste und die späteste Anreisezeit mit. Ein Anspruch des Kunden auf Übernahme des Objekts außerhalb dieser Zeiten besteht nicht.

(2) Im Falle einer Verspätung der Anreise ist der Kunde gehalten, dies der vom Vermieter in den durch ALGARVE INDIVIDUELL übermittelten Reiseinformationen angegebenen Stelle anzuzeigen.

(3) Soweit eine verspätete Anreise nicht von dem Vermieter oder seinen Beauftragten zu vertreten ist, besteht kein Anspruch auf Preisreduzierung oder anteilige Rückvergütung.

(4) Das Ferienobjekts ist zu dem in den Reiseunterlagen, bzw. Reiseinformationen angegebenen Zeitpunkt zu räumen und in dem vertraglich vereinbarten Zustand übergeben. Schuldhaft vom Kunden verursachte Verspätungen gehen zu Lasten des Kunden, insbesondere in Form von Kosten, die den örtlichen Beauftragten und/oder Kunden eines nachfolgenden Aufenthalts durch die Verzögerung ursächlich entstehen.

§ 8 Rücktritt durch den Vermieter

(1) Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt so kann der Kunde wie auch der Vermieter, dieser vertreten durch ALGARVE INDIVIDUELL, den Vertrag kündigen. Für diesen Fall wird die entsprechende Anwendung der Vorschriften des § 651 j Bürgerliches Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland sowie die Vorschriften, auf die in dieser Bestimmung verwiesen wird, vereinbart.

(2) Der Vermieter, bzw. dessen örtliche Bevollmächtigte oder ALGARVE INDIVIDUELL als deren Vertreter, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde und/oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören o- der wenn diese sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Feriendomizils und des Inventars sowie eines schuldhaften Verstoßes gegen die besonderen Obliegenheiten nach § 11. dieser Bedingungen. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreis; der Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Belegung des Feriendomizils erlangt.

§ 9 Nicht in Anspruch genommene Leistung

(1) Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen Anreisehindernissen, vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises. ALGARVE INDIVIDUELL wird sich um eine Erstattung durch die Vermieter bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

(2) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die ihm durch einen unverschuldeten Abbruch des Aufenthaltes entstehenden Kosten nur durch eine besondere Reiseabbruchversicherung abgedeckt werden können und nicht durch eine gewöhnliche Reiserücktrittskostenversicherung abgedeckt sind. Eine solche Reiseabbruchversicherung ist im Preis für das Objekt nicht enthalten. Der Abschluss wird empfohlen.

§ 10 Einreisebestimmungen

(1) Für deutsche Staatsbürger genügt für Portugal ein gültiger Personalausweis, bzw. Kinderausweis (keine Ersatzausweise!).

(2) Über die von ausländischen Kunden zu beachtenden Bestimmungen gibt deren inländische Vertretung oder ein Konsulat Auskunft. Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung trifft ALGARVE INDIVIDUELL keine Pflicht zur Erkundigung und/oder zum Hinweis auf Einreisebestimmungen für Nicht-EG-Ausländer, Staatenlose oder Personen mit vergleichbarem Status.

§ 11 Besondere Pflichten des Kunden

(1) Das Vertragsobjekt darf nur mit den im Vertrag angegebenen Personen belegt werden. Dies gilt auch für Babys und Kleinkinder. Im Falle einer Überbelegung ist ALGARVE INDIVIDUELL in Vertretung des Vermieters, unbeschadet dessen Recht auf Kündigung des Vertrages, berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.

(2) Der Kunde und dessen Mitreisende sind verpflichtet, das Objekt pfleglich zu behandeln. Dem Kunden und dessen Mitreisenden ist es außerhalb eines bestimmungsgemäßen Gebrauchs, für den die vor Ort ausliegenden Gebrauchsanweisungen und Hinweise genau zu beachten sind, nicht ge- stattet, selbst Reparaturen durchzuführen oder Eingriffe vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für Elektroanlage, Sicherungskästen, Heizungsanlagen, Pumpen, Umwälzanlagen von Schwimmbädern und ähnlichen technischen Einrichtungen.

(3) Der Kunde ist auf Verlangen des Vermieters, Schlüsselhalters, örtlichen Beauftragten oder von ALGARVE INDIVIDUELL verpflichtet, an einer Begehung und Überprüfung des Objekts vor dessen Übernahme und vor der Abreise mitzuwirken und im Rahmen einer solchen Begehung ein Protokoll aufzunehmen und zu unterzeichnen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, im Rahmen eines solchen Protokolls Vermerke und Vorbehalte gegenüber den vom Beauftragten protokollierten Sachverhalten anzubringen.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, dem Vermieter/Schlüsselhalter/örtlichen Beauftragten oder ALGARVE INDIVIDUELL alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Zur Vermeidung von Beweisschwierigkeiten hinsichtlich der Schadensverursachung gilt dies auch dann, wenn es sich um Mängel oder Schäden handelt, die aus Sicht des Kunden nicht von ihm oder seine Mitreisenden verursacht wurden und auch dann, wenn vom Kunden oder seine Mitreisenden die Schäden oder Mängel nicht als störend oder nicht vertragswidrig angesehen werden.

(5) Den Gästen obliegt unbeschadet einer vereinbarten Endreinigung durch den Eigentümer, bzw. örtlichen Beauftragten auch die regelmäßige Reinigung des Mietobjektes.

(6) Wird der Aufenthalt, bzw. die Nutzung des Ferienobjekts infolge eines Mangels für den der Vermieter im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Bestimmungen einzustehen hat, erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Fortsetzung der Nutzung des Ferienobjekts infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem Vermieter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zu- lässig, wenn der Vermieter vertreten durch ALGARVE INDIVIDUELL oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten, eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von ALGARVE INDIVIDUELL in Vertretung des Vermieters oder einem anderen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

§ 12 Beschränkung der Haftung

(1) ALGARVE INDIVIDUELL haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ihrer vertraglichen Pflichten, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für die Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von ALGARVE INDIVIDUELL.

(2) ALGARVE INDIVIDUELL haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die lediglich vermittelt wurden. ALGARVE INDIVIDUELL haftet jedoch wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisations-pflichten von ALGARVE INDIVIDUELL ursächlich geworden ist.

(3) ALGARVE INDIVIDUELL bietet grundsätzlich keine Beförderungsleistungen von Deutschland zum Ferienobjekt als eigene vertragliche Leistungen an. Wenn ALGARVE INDIVIDUELL solche Leistungen im Einzelfall vermittelt und hierauf in der Buchungsbestätigung hinweist und auch im Übrigen nach den Grundsätzen des § 651a Abs. 2 BGB bezüglich solcher Transportleistungen nicht der Anschein einer eigenen Veranstaltertätigkeit bzw. Leistungserbringung durch ALGARVE INDIVIDUELL begründet wird, haftet ALGARVE INDIVIDUELL weder für Preise und Leistungen solcher vermittelter Transportleistungen, noch für hieraus dem Kunden und seine Mitreisenden entstehende Personen- und Sachschäden.

(4) Der Vermieter haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für die Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von ALGARVE INDIVIDUELL.

§ 13 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

(1) Sämtliche Ansprüche gegenüber ALGARVE INDIVIDUELL aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Kunde gegenüber ALGARVE INDIVIDUELL inner- halb von einem Monat nach dem vertraglich vereinbarten letzten Aufenthaltstag geltend zu machen. Ansprüche bei Versäumen der Frist entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterblieb.

(2) Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von ALGARVE INDIVIDUELL oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ALGARVE INDIVIDUELL beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ALGARVE INDIVIDUELL oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ALGARVE INDIVIDUELL beruhen.

(3) Alle übrigen Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag verjähren in einem Jahr.

§ 17 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und ALGARVE INDIVIDUELL findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

(2) Soweit bei Klagen des Kunden gegen ALGARVE INDIVIDUELL im Ausland für die Haftung von ALGARVE INDIVIDUELL dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

(3) Der Kunde kann ALGARVE INDIVIDUELL nur an deren Sitz verklagen.

(4) Für Klagen von ALGARVE INDIVIDUELL gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ALGARVE INDIVIDUELL vereinbart.

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